Weiterbildung

Die Geschäftsleitung des Berner Bildungszentrums Pflege erlässt Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Weiterbildungen . Diese sind für alle Studien- und Lehrgänge, Einzelmodule und Kurse, für die keine anderweitige vertragliche Regelung festgelegt ist, anzuwenden.


Anmeldung / Aufnahmebestätigung

Allgemein
Die Anmeldung für einen Studien- oder Lehrgang erfolgt mit Unterschrift via Anmeldeformular an die jeweilige Korrespondenzadresse. Einzelmodule und Kurse können mit einem Anmeldeformular oder direkt via Internet gebucht werden.

Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss ist pro Angebot festgelegt. Spätere Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn noch Plätze frei sind. Die Angebote werden nur bei genügender Teilnehmendenzahl durchgeführt. Bei Angeboten mit beschränkter Teilnehmendenzahl werden die Anmeldungen nach dem Datum ihres Eingangs berücksichtigt. Bei grosser Nachfrage werden Wartelisten geführt.

Studien- und Lehrgänge

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Studierenden eine Bestätigung. Für die Aufnahme sind die Prüfung des Dossiers und die Begleichung der Einschreibegebühr von CHF 300.00 notwendig. Mit der Begleichung ist der Aufnahmeprozess abgeschlossen. Spätestens zu Beginn der Weiterbildung sind für die nicht subventionierten Weiterbildungen die Studien- respektive Lehrgangskosten zu bezahlen.

Einzelmodule und Kurse

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Studierenden eine Bestätigung. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten sie eine definitive Bestätigung der Modul- respektive Kursdurchführung. Dann folgen die Rechnung sowie weitere Unterlagen. Die Rechnung beinhaltet neben den Modul- respektive Kurskosten auch eine Einschreibegebühr. Diese beträgt für Einzelmodule und Kurse von 3–9 Tagen CHF 150.00 und für Kurse ab 10 Tagen CHF 300.00.

Absage / Verschiebung bei ungenügender Zahl Teilnehmenden

Der Bereich Weiterbildung behält sich das Recht vor, Weiterbildungen (Studien oder Lehrgänge, Einzelmodule und Kurse) bei einer ungenügenden Zahl Teilnehmenden abzusagen oder zu verschieben. Die Absage erfolgt bis 10 Tage nach Ablauf der Anmeldefrist. Die Einschreibegebühr wird bei Absage zurückerstattet.

Finanzierung / Studierendengebühren

Allgemein
Die Kosten für Studien- und Lehrgänge, Einzelmodule und Kurse sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt; sie sind verbindlich. Das BZ Pflege behält sich künftige Preisanpassungen vor.

Nachdiplomstudiengänge HF (NDS HF) Anästhesiepflege, Intensivpflege Erwachsene, Intensivpflege Pädiatrie, Notfallpflege
a) Für Studierende mit Arbeitsort im Kanton Bern
Diese gelten im Kanton Bern als versorgungsrelevant und fallen deshalb unter die Bestimmungen des Art. 99 der BerV. Die Finanzierung des Theorieteils erfolgt durch einen Förderbeitrag der Erziehungsdirektion des Kantons Bern.

Im Auftrag der Erziehungsdirektion des Kantons Bern erhebt das BZ Pflege bei NDS HF, die ab 01. September 2013 beginnen, folgende Gebühren:

  • Einschreibgebühr CHF 300.00
  • Semestergebühr* CHF 750.00
  • Diplomgebühr**    CHF 150.00

Für die Studierenden fallen zusätzlich Kosten für Fachliteratur an.

b) Für Studierende mit Arbeitsort ausserhalb des Kantons Bern
Die Finanzierung des Theorieteils verrechnet das BZ Pflege im Auftrag der Erziehungsdirektion des Kantons Bern im Umfang von CHF 13'000.00.
Nachtrag 03.05.2021: Ab Studienbeginn 2022 werden CHF 26'000.00 verrechnet.


Bei den ausserkantonalen Studierenden der NDS HF fallen ab 01. September 2013 neben Studienkosten die gleichen Gebühren an:

  • Einschreibegebühr CHF 300.00
  • Semestergebühr*   CHF 750.00
  • Diplomgebühr**      CHF 150.00

Für die Studierenden fallen zusätzlich Kosten für Fachliteratur an.

Semestergebühr*
Die Semestergebühr wird jeweils spätestens 30 Tage vor Beginn eines Semesters ausschliesslich den Studierenden an ihre Privatadresse in Rechnung gestellt und ist spätestens bei Semesterbeginn fällig. Bei Nichtbezahlung der Gebühr wird der Arbeitgeber orientiert und es kann einen allfälligen Ausschluss aus dem Studiengang zur Folge haben. Repetenten/Repetentinnen entrichten für das zu wiederholende Semester erneut die Semestergebühr.

Diplomgebühr**
Die Diplomgebühr wird im 4. Semester zusammen mit der Semestergebühr ausschliesslich den Studierenden an ihre Privatadresse in Rechnung gestellt. Muss die Diplomprüfung wiederholt werden, fällt die Diplomgebühr erneut an.

c) Beteiligung an der Finanzierung durch den Arbeitgeber
Es ist den Arbeitgebern frei gestellt, sich an der Finanzierung des Theorieteils und den Gebühren zu beteiligen. Die Abklärung erfolgt durch die Interessierten.

Zahlungsbedingungen

Studien-, Kurskosten und Gebühren
Die in Rechnung gestellten Studien- respektive Kurskosten und Gebühren sind bis spätestens zu Beginn der Weiterbildung zahlbar. Rechnungen für Gebühren werden ausschliesslich an die Privatadresse der Studierenden und die Studien- und Kurskosten an die angegebene Rechnungsadresse (in der Regel Geschäftsadresse) versendet. Ohne Angaben erfolgt die Rechnungsstellung an die Privatadresse der Studierenden.

Abmeldung

Studien- und Lehrgänge
Eine Abmeldung ist in Briefform (mit Originalunterschrift) an die jeweilige Korrespondenzadresse des BZ Pflege zu richten. Bei Abmeldung nach definitiver Aufnahmebestätigung oder innerhalb 14 Tagen vor Beginn des Studien- oder Lehrgangs erhebt der Bereich Weiterbildung von der angemeldeten Person eine Umtriebsentschädigung von CHF 750.00. Die Einschreibegebühr von CHF 300.00 ist in jedem Fall geschuldet und wird nicht zurückerstattet. Wurde die erste Semestergebühr bereits bezahlt, wird diese abzüglich der Umtriebsentschädigung zurückerstattet.

Einzelmodule und Kurse

Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss ist der gesamte Betrag der Modul- respektive Kurskosten sowie die Einschreibegebühr geschuldet. Stellt die abgemeldete Person einen Ersatz, werden dieser die Modul- respektive Kurskosten in Rechnung gestellt. Ist eine Einschreibegebühr angefallen, wird diese der abgemeldeten Person nicht zurückerstattet. Der Ersatzperson wird ebenfalls eine Einschreibegebühr in Rechnung gestellt.

Frühzeitiger Austritt

Studien- und Lehrgänge
Beim Austritt aus einem 2-jährigen Studien- oder Lehrgang werden die Kurskosten wie folgt an die Zahlstelle zurückerstattet:

  • während des ersten Semesters = 65%
  • während des zweiten Semesters = 40%
  • während des dritten Semesters = 20%
  • bei Abbruch während des vierten Semesters erfolgt keine Kostenrückerstattung.

Bei kürzeren Studien- oder Lehrgängen erfolgt in der ersten Hälfte eine Rückerstattung der Studien- respektive Lehrgangskosten von 40%; in der zweiten Hälfte erfolgt keine Rückerstattung.

Einbezahlte Einschreibe- respektive Semestergebühren werden keine zurückerstattet.

Einzelmodule und Kurse

Bei Abbruch von Einzelmodulen oder Kursen werden keine Modul- respektive Kurskosten zurückerstattet.

Berner Bildungszentrum Pflege AG Bern,
15. November 2013